Jedem Geschädigten steht es frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig und von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.
Nicht sichtbare Schäden: Manche Schäden sind auf den ersten Blick nicht sichtbar. Erst bei der genauen Analyse zeigt sich, ob tragende Fahrzeugteile beschädigt sind. Unsere Beweissicherung gewährleistet, dass der Schaden vollständig erkannt, dokumentiert und somit beseitigt und entschädigt wird. So sind Unstimmigkeiten in den Schadensansprüchen und der damit verbundenen Entschädigung ausgeschlossen.